Vorlage - VO-37-BO-20-248-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 01.12.2020 fasste die Gemeinde den Entschluss zur Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 mit Zusatzbeladung (dreiteilige Schiebleiter). Die Schiebleiter wurde bereits beschafft und wird später auf dem Fahrzeug verlastet. Entsprechende Förderanträge wurden beim Landkreis und beim Land gestellt. Seitens des Landkreises MSE liegt der Bewilligungsbescheid in Höhe von 150.000 € vor. Die Entscheidung vom Land steht noch aus.

 

Aufgrund des erhöhten Bedarfes an einem Löschgruppenfahrzeug LF 10 hat das Land eine Zentralausschreibung vorgenommen. Dies hat den Vorteil Kosten zu senken und die Verwaltungen mit den Ausschreibungsprozessen zu entlasten. Im Ergebnis der Ausschreibung liegen die Kosten pro Fahrzeug bei ca. 507.000€ brutto, sofern ein Abruf bis April 2025 vorgenommen wird. Danach ist mit einer Preiserhöhung zu rechnen.

Die Eigenanteil der Gemeinde Staven beträgt bei Abruf innerhalb des 1. Jahres bei max. 357.000 €. Bei der Ermittlung des Eigenanteils wurden vorerst nur die bewilligten Fördermittel des Landkreises berücksichtigt.

 

Über einer Rahmenvereinbarung besteht für die Gemeinde Staven die Möglichkeit eines dieser Fahrzeuge zu beziehen. Von 71 ausgeschriebenen Fahrzeugen sind für das gesamt Land M-V derzeit nur noch 38 Fahrzeuge vorhanden. Aus unserem Amtsbereich haben die Gemeinden Neuenkirchen und Woggersin bereits verbindlich Abnahmeerklärungen abgegeben.

 

Aus vorbenannten Gründen empfehlen wir auch der Gemeinde Staven die Abnahme eines LF 10 aus der Landesbeschaffung. 

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Staven beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Ersatzbeschaffung des LF 10 im Rahmen der Landesbeschaffung vorzunehmen. Die Gemeinde wird die erforderliche Abnahmeerklärung beim Land einreichen und die benötigten Eigenmittel aufbringen. Da kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht, wird die Gemeinde unter Berücksichtigung der bereits bewilligten Kreismittel und der noch ausstehend Entscheidung des Landes, einen Eigenanteil in Höhe von max. 357.000 € aufbringen.

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Finanz. Auswirkung

 Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 507.000 €. Abzüglich der bereits bewilligten kreislichen Förderung in Höhe von 150.000 €, beträgt der Eigenanteil max. 357.000 €. Die Anschaffung des LF 10 wird Bestandteil dre Haushaltsplanung 2025, da momentan noch weitere Fördermittelanträge gestellt wurden, die noch nicht abschließend beschieden sind und eine Veranschlagungsreife noch nicht vorliegt. Nach aktuellem Stand wird dann in der Haushaltsplanung ein Investitionskredit in Höhe von 357.000 € eingeplant, um den Eigenanteil abzusichern.

    

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

X

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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