Vorlage - VO-38-Fi-23-625

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Firma Nehlsen MV GmbH & Co. KG hat für das Gemeindefest Trollenhagen am 04.09.2023 die Abfallentsorgung übernommen und reichte am 05.10.2023 eine Rechnug als Sachspende ein. Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Trollenhagen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Spende ab 100,00 €. Gem. § 52 Abgabenordnung Abs. 2. Nr. 4 AO stellt die Spende einen gemeinnützigen Zweck dar.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Annahme der Sachspende von der Firma

 

Nehlsen MV GmbH & Co. KG

Betriebsstätte Neubrandenburg

 Gewerbepark 10-11

17039 Trollenhagen / Hellfeld

 

mit einem Sachwert von 146,97 € für die Abfallentsorgung für das Gemeindefest Trollenhagen am 04.09.2023.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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