Vorlage - VO-38-BO-24-636

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der aktuelle Vertrag mit dem externen Baumkontrolleur Herrn Bormann läuft im 4. Quartal 2024 aus. Es ist beabsichtigt die Baumkontrollen weiterhin an einen externen Sachverständigen zu vergeben.

 

Die Gemeinde ist nach Art. 14 GG i.V.m §§ 832 BGB und 836-839 BGB zur Verkehrssicherung verpflichtet. Aus diesem Grund müssen die Gemeindebäume verkehrssicher sein. Um dies zu gewährleisten wird allgemein empfohlen zweimal im Jahr eine Regelkontrolle, in Form einer Sichtprüfung, im belaubten und unbelaubten Zustand, an den Bäumen durchzuführen.
Daher wird eine Ausschreibung für den gesamten Amtsbereich zur Durchführung der Regelkontrollen beabsichtigt.


Die Kosten für die Baumkontrollen sollen pro Baum je Gemeinde umgelegt werden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde verkehrssicherungspflichtig für 965 Bäume (inkl. Parkbäume). Wir rechnen mit zukünftigen Kosten von ca. 5,00 € pro Baum. Daraus ergibt sich eine vorläufige Kostenschätzung von 4.825,00 € pro Jahr.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung, die Aufgabe der Ausschreibung und Auftragsvergabe zur Durchführung der Regelkontrollen an eine Fachfirma auf das Amt zu übertragen. Die Kosten für die Baumkontrollen übernimmt die Gemeinde, entsprechend der Anzahl der gemeindeeigenen Bäume.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein

 X    

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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