Vorlage - VO-40-OA-2014-072

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger der Freiwilligen

Feuerwehren wurden mit Veröffentlichung der neuen Verordnung über Aufwands- und

Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren

und Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V) am 28.11.2013 und

Inkrafttreten am 01.01.2014 wie folgt angehoben:

 

- Gemeindewehrführer              von 127,82 € auf 170,00 €

- Ortswehrführer                            von 102,26 € auf 140,00 €

 

Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der nach § 4

FwEntschVO M-V für diese Funktionsträger festgesetzte Aufwandsentschädigung betragen

darf.

 

Hinweis: Die Regelung der Doppelfunktion besteht seit der neuen Verordnung nicht mehr,

             somit steht es der Gemeinde frei, wie viel im Fall einer Doppelfunktion  gezahlt wird.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Blankenhof beschließt für das Haushaltsjahr 2014 in ihrer heutigen Sitzung, dass die bisherigen Beträge lt. vorherigen Beschluss gezahlt werden.

 

Des Weiteren beschließt sie ab dem Haushaltsjahr 2015, dass:

 

(Bitte Zutreffendes ankreuzen und ggf. fehlende Beträge und Datum ergänzen)

 

              die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr

ab 01.01.2015 auf folgende Beträge angehoben wird

 

        bisherige Beträge

- Gemeindewehrführer                    ________ €/ Monat          76,69 €/ Monat

- Stellv. Gemeindewehrführer    ________ €/ Monat.         38,35 €/ Monat

- Jugendwart                                               ________ €/ Monat         39,00 €/ Monat

- Sicherheitsbeauftragter                    ________ €/ ¼ Jahr        25,00 €/ ¼ Jahr

 

              die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr nicht

angehoben wird.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  2.000 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 12600

Bezeichnung: Sonstige, u.a. ehrenamtlich Tätige der Feuerwehr

Sachkonto: 5019000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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