Vorlage - VO-40-OA-2014-072
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Bettina Spiegelberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
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Entscheidung
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09.04.2014
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25.06.2014
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Sachverhalt
Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger der Freiwilligen
Feuerwehren wurden mit Veröffentlichung der neuen Verordnung über Aufwands- und
Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren
und Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V) am 28.11.2013 und
Inkrafttreten am 01.01.2014 wie folgt angehoben:
- Gemeindewehrführer von 127,82 € auf 170,00 €
- Ortswehrführer von 102,26 € auf 140,00 €
Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der nach § 4
FwEntschVO M-V für diese Funktionsträger festgesetzte Aufwandsentschädigung betragen
darf.
Hinweis: Die Regelung der Doppelfunktion besteht seit der neuen Verordnung nicht mehr,
somit steht es der Gemeinde frei, wie viel im Fall einer Doppelfunktion gezahlt wird.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Blankenhof beschließt für das Haushaltsjahr 2014 in ihrer heutigen Sitzung, dass die bisherigen Beträge lt. vorherigen Beschluss gezahlt werden.
Des Weiteren beschließt sie ab dem Haushaltsjahr 2015, dass:
(Bitte Zutreffendes ankreuzen und ggf. fehlende Beträge und Datum ergänzen)
die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
ab 01.01.2015 auf folgende Beträge angehoben wird
bisherige Beträge
- Gemeindewehrführer ________ €/ Monat 76,69 €/ Monat
- Stellv. Gemeindewehrführer ________ €/ Monat. 38,35 €/ Monat
- Jugendwart ________ €/ Monat 39,00 €/ Monat
- Sicherheitsbeauftragter ________ €/ ¼ Jahr 25,00 €/ ¼ Jahr
die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr nicht
angehoben wird.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
|
| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 2.000 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 12600
Bezeichnung: Sonstige, u.a. ehrenamtlich Tätige der Feuerwehr
Sachkonto: 5019000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
