Vorlage - VO-37-ZD-24-324
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Staven
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Entscheidung
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23.01.2024
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Sachverhalt
Gem. § 17 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern sollen Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, bei öffentlichen Sitzungen die Möglichkeit erhalten, zu Angelegenheiten die die örtliche Gemeinschaft betreffen, Fragen zu stellen, Vorschläge zu unterbreiten oder Anregungen zu dazulegen.
Durch die Hauptsatzung der Gemeinde Staven ist dieses Rederecht derzeit thematisch wie auch zeitlich eingeschränkt (vgl. § 3 Abs. 4 Hauptsatzung der Gemeinde Staven). So dürfen sich die Wortmeldungen der Einwohner und Einwohnerinnen nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Insgesamt darf die Einwohnerfragestunde nicht länger als 30 Minuten bzw. 45 Minuten andauern.
Mitwirkungsverbot
Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt die nachfolgende 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Staven.
Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung
- § 3 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
Die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.
Artikel 2 – Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Finanz. Auswirkung
Die zusätzlichen Entschädigungszahlungen können durch Mehreinzahlungen im Bereich der Gemeindeanteile für Einkommen- und Umsatzsteuer finanziert werden. Zu beachten ist auch, dass bei einer Erhöhung der monatlichen Bürgermeisterentschädigung höhere Lohnnebenkosten auf diese Entschädigung zu zahlen sind.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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X |
Ja |
X |
ergebniswirksam |
X |
finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
12.200,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
11104-5011000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
800,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: (Lohnnebenkosten) |
200,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen:
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 61100.4021000, 4022000 in Höhe von: |
1.000,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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