Vorlage - VO-34-HA-2014-095

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschluss zur Wahl eines weiteren Mitglieds des Amtsausschusses

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung, als weiteres Mitglied für den Amtsausschuss Herrn/Frau ___________________________ zu benennen.

 

Begründung:

Laut § 132 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) besteht ein Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach Abs. 2.

 

Entsprechend § 132 Abs. 2 der KV M-V entsenden Gemeinden über 1.000 EW bis 2.000 EW ein weiteres Mitglied der Gemeindevertretung in den Amtsausschuss.

 

Nach Absatz 3 werden die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Fraktionszugehörigkeit des Bürgermeisters ist dabei zu berücksichtigen.

 

Die Gemeindevertretung kann für das weitere Mitglied einen Stellvertreter wählen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

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