Vorlage - VO-34-HA-2014-095
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Wahl des weiteren Mitglieds für den Amtsausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Petra Niewelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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24.06.2014
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung, als weiteres Mitglied für den Amtsausschuss Herrn/Frau ___________________________ zu benennen.
Begründung:
Laut § 132 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) besteht ein Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach Abs. 2.
Entsprechend § 132 Abs. 2 der KV M-V entsenden Gemeinden über 1.000 EW bis 2.000 EW ein weiteres Mitglied der Gemeindevertretung in den Amtsausschuss.
Nach Absatz 3 werden die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Fraktionszugehörigkeit des Bürgermeisters ist dabei zu berücksichtigen.
Die Gemeindevertretung kann für das weitere Mitglied einen Stellvertreter wählen.
