Vorlage - VO-35-BA-2012-018
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Gemeinde Neverin zum Antrag der neu.sw GmbH, über das Planungsbüro Wegener & Hinz GmbH, im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Erneuerung der Trinkwasserleitung vom Knotenpunkt KMST 37/39 bis zur Einfahrt Straße "Am Haussee" Neverin im Zuge des Ausbaus der KMST 39.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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20.06.2012
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde möge in ihrer Sitzung am 20.06.2012 dem Vorhaben der neu.sw GmbH unter Einhaltung der nachfolgend genannten Auflagen, Bedingungen und Hinweise zustimmen:
Bedingung:
1.Die im Bereich des Gehweges erforderlichen Tiefbauarbeiten sind nach den geltenden bautechnischen Vorschriften durchzuführen.
2. Vor Baubeginn ist die Zustimmung der einzelnen Versorgungsträger einzuholen. Gleiches gilt für die Zustimmung der Eigentümer der Wohn- und Privatgrundstücke.
3. Die Zufahrten zu den Grundstücken und zur Feuerwehr sind zu gewährleisten.
Auflagen
1. Durch den Bauherrn/bauausführende Firma ist vor Baubeginn für den gesamten Trassenbereich eine Beweissicherung (Fotodokumentation) über den Zustand der Straßen, Bankette und Gehwege durchzuführen und der Gemeinde in einfacher Ausfertigung zu übergeben.
2. Nach Verlegung der Trinkwasserleitung sind die Montagegruben und Leitungsgräben im Gehwegbereich der Dorfstraße in Lagen zu verschließen, zu verdichten und fachgerecht wiederherzustellen. Durch den Bauherrn sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Die Leitungsverlegung und Widerherstellung des Gehweges hat gemäß § 5 Nr. 3 des Konzessionsvertrages vom 19.04.1993 im vollen Umfang auf Kosten der neu.sw zu erfolgen.
3. Vor Baubeginn ist ein Sperrantrag bei der unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz, zu stellen.
4. Veränderungen hinsichtlich der Bautrasse sind der Gemeinde im Vorfeld anzuzeigen und der genehmigen zu lassen.
5. Kabel- und Leitungsbestände sind der Gemeinde nicht bekannt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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112,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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443,3 kB
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