Vorlage - VO-34-HA-2014-094

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung.

 

Begründung:

Bestandteil der Hauptsatzung sind unter anderem die Entschädigungskriterien für den Bürgermeister, seine Stellvertreter und die Ausschüsse.

Mit der Neufassung der Entschädigungsverordnung M-V gab es eine Reihe Veränderungen, die in der vorliegenden Hauptsatzung entsprechend umgesetzt wurden.

Die entstehenden Mehrkosten sind in der Haushaltsplanung für 2014 berücksichtigt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

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Anlagen

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