Vorlage - VO-38-BO-23-612

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aus wirtschaftlichen Gründen und zur Verwaltungsvereinfachung ist angedacht, die gemeindliche Pflicht zur Erarbeitung und Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 für alle Gemeinden auf das Amt Neverin zu übertragen.

 

Die Gemeinde kann diesbezüglich, gemäß § 127 Absatz 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern diese Selbstverwaltungsaufgabe auf das Amt Neverin übertragen.

Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Nach der ersten Befassung im Bundesrat, die für den 29. September 2023 vorgesehen ist, schließen sich die Beratungen des Deutschen Bundestages an. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten.

Mit dem Gesetz sollen die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen.

Der Gesetzentwurf sieht die Verpflichtung der Länder vor, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Großstädte bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden.

Die Länder können diese Verpflichtung auf die Gemeinden oder eine andere planungsverantwortliche Stelle übertragen.

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat alle Gemeinden aufgefordert einen Förderantrag zu stellen. Bis zum 31.12.2023 gibt es noch eine 90-prozentige Förderung vom Land Mecklenburg-Vorpommern. Für finanzschwache Gemeinden können sogar 100 Prozent gefördert werden.

Somit bietet es sich an das komplette Verfahren der kommunalen Wärmeplanung (sowohl die Vergabe der Planungsleistung, als auch die Erarbeitung und Aufstellung der Planung) für den gesamten Amtsbereich im Zusammenschluss vorzunehmen, und diese Aufgaben auf das Amt Neverin vollständig zu übertragen. Denn das senkt erheblich die Einzel- und Koordinierungskosten.

Um sicherstellen zu können, dass die Förderanträge für den Gemeindezusammenschluss koordiniert, termingerecht und gleichzeitig für alle Gemeinden über und durch das Amt Neverin erfolgt, wird die gesetzliche Aufgabenübertragung, entsprechend der o.g. vorgenommenen Beschreibung, auf das Amt Neverin, hier zur Diskussion und Beschlussentscheidung eingebracht.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:

 

  1. Die Ausschreibung für die externe Vergabe einer Planungsleistung zur planerischen Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde über das Amt Neverin durchzuführen.

 

  1. Die Förderanträge bis zum 31.12.2023 durch das Amt Neverin stellen zulassen.

 

  1. Die Pflicht zur Erarbeitung und Aufstellung einer gemeindlichen kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde auf das Amt Neverin zu übertragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung für jede Gemeinde wird zentral über das Amt Neverin erfolgen. Die dafür notwendigen Auszahlungen werden über die Amtsumlage finanziert.

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

X

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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