Vorlage - VO-33-ZD-23-187

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch den Bürgermeister wurde angeregt, die Ladungsfristen für ordentliche Sitzungen der Gremien der Gemeinde Neddemin auf zehn Tage zu erhöhen. Gemäß § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeinde Neddemin beträgt die Ladungsfrist für ordentliche Sitzungen der Gremien der Gemeinde derzeit sieben Tage.

Durch die verlängerte Ladungsfrist soll den Gemeindevertretern eine ausreichende Frist zur inhaltlichen Vorbereitung der Sitzung gegeben werden.

 

Die Ladungsfristen für Dringlichkeitssitzungen bleiben von dieser Änderung unberührt (3 Tage).

 

Mitwirkungsverbot:

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschlussgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Aschlusssgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt die Änderung der Geschäftsordnung vom 25.08.2020 wie folgt.


Artikel 1 – Änderung der Geschäftsordnung, § 1


§ 1 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Ladungsfrist für ordentliche Sitzungen beträgt zehn Tage, für Dringlichkeitssitzungen beträgt die Ladungsfrist drei Tage. Die Dringlichkeit ist in der Einladung zu begründen.

 

Artikel 2 – Inkrafttreten


Die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Neddemin tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

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Finanz. Auswirkung

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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