Vorlage - VO-37-BO-23-317
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung der Neuenkirchener Straße in Staven (Abschnitt 2)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jan Jungmann
- Verfasser:
- Jungmann, Jan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Staven
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Entscheidung
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15.08.2023
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24.10.2023
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Sachverhalt
In der Ortslage Staven befindet sich die Neuenkirchener Straße (Abschnitt 2), welcher beginnend an der Bahnstrecke Neubrandenburg - Friedland in westliche Richtung in Richtung Neuenkirchen verläuft.
Der Weg hat die Verkehrsbedeutung einer sonstigen öffentlichen Straße (hier Feld-/ Waldweg), er dient hauptsächlich der Bewirtschaftung der anliegenden Grundstücke.
Die Verkehrsfläche wurde bis zum heutigen Tag keiner Straßenklasse zugeordnet (§ 3 Straßen und Wege Gesetz Mecklenburg-Vorpommern) oder gewidmet (§ 7 Straßen und Wege Gesetz Mecklenburg-Vorpommern).
Um eine rechtssichere Benutzung für alle Bürger/ Nutzer zu ermöglichen, sollte die Widmung gemäß (§ 7 Straßen und Wege Gesetz Mecklenburg-Vorpommern) durch die Gemeinde erfolgen.
Verkehrsfläche siehe Lageplan (Anlage 1).
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt den o.g. Weg wie folgt zu widmen:
Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Staven vom 15.08.2023 nachstehende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Gegenstand der Widmung
1. Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche: Verbindungsweg zwischen Staven und Neuenkirchen (OT Magdalenenhöh), nachfolgend bezeichnet als:
„Neuenkirchener Straße“
(Abschnitt 2)
2. Lage
Gemarkung Staven, Flur 1 mit folgenden Flurstücken.
Flurstück Nr: 80/0
Teilfläche aus dem Flurstück Nr:
Beginnend an der Bahnstrecke Neubrandenburg- Friedland, gemäß Lageplan,
in Richtung Neuenkirchen.
3. Einstufung
Die Einstufung der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4. StrWG M-V
als sonstige öffentliche Straße, hier: „Feldweg“
4. Zweckbestimmung
Der Weg dient der Bewirtschaftung der anliegenden Ackerflächen und als Rad- /
Wanderweg für die Einwohner der Gemeinde.
5. Nutzungseinschränkungen
Nutzungsart: Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr
Nutzerkreis: Fahrzeugverkehr: nur Anlieger
Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung
Nutzungszweck: -
in sonstiger Weise: -
6. Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht
Träger der Straßenbaulast für die sonstige öffentliche Straße ist
gemäß § 16 StrWG M-V die Gemeinde Staven.
Unterhaltungspflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke,
welche über die o.g. Verkehrsfläche bewirtschaftet werden. -
Finanz. Auswirkung
Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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x |
Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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