Vorlage - VO-35-ZD-23-582

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Es liegen Anfragen von Mietern vor ein privates „Balkonkraftwerk“ zu installieren. Die Gemeinde als Eigentümerin der Wohnhäuser sollte in einer Grundsatzentscheidung bestimmen, ob, und wenn ja, zu welchen Bedingungen, dies ermöglicht werden soll.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt grundsätzlich Balkonkraftwerke zuzulassen.

Die BMV GmbH als Wohnungsverwalter wird beauftragt, in Absprache mit der Gemeinde, technische und gestalterische Voraussetzungen zu prüfen und zu definieren. Im Anschluss werden alle Mieterinnen und Mieter schriftlich über die Voraussetzungen informiert.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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