Vorlage - VO-41-ZD-23-317
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Unterstützung der Vereine 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Isabel Kosin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin
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Entscheidung
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23.08.2023
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Sachverhalt
Herr Ernst übersandte am 23.07.2023 an das Amt Neverin per E-Mail die ihm vorliegenden Anträge der Vereine zur Auszahlung der finanziellen Unterstützung für das Jahr 2023.
Somit liegt der Antrag vom 15.04.2023 des Feuerwehr Woggersin e.V.,
der Antrag vom 14.03.2023 des Sportverein Woggersin e.V. und
der Antrag vom 17.04.2023 Kultur- und Wirtschaftszentrum Woggersin e.V. vor.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beabsichtigt die ortsansässigen Vereine finanziell zu unterstützen. Über die Höhe der Zuwendungen muss die Gemeindevertretung entscheiden.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Auszahlung von Zuwendungen an die Vereine wie folgt:
Feuerwehr Woggersin e.V. in Höhe von …………………………….. €
Sportverein Woggersin e.V. in Höhe von …………………………….. €
Kultur- und Wirtschaftszentrum Woggersin e.V. in Höhe von …………………………….. €
(Beträge bitte vervollständigen!)
Die Zuwendung kann durch formlosen Antrag des Vereins in einer Summe abgerufen werden.
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf das Vereinskonto, Zahlungen auf private Konten sind ausgeschlossen.
Die Zuwendungen sind für Zwecke einzusetzen, die möglichst vielen Einwohnern Mehrwert bieten, sie dienen der Finanzierung von Veranstaltungen, Vereinsequipment, öffentlichen Festen und sind nicht für Lebensmittel und Getränke vorgesehen.
Weitere finanzielle Beteiligungen der Gemeinde Woggersin sind ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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X |
Ja |
X |
ergebniswirksam |
X |
finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
7.600,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
28102.5419000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen:
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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