Vorlage - VO-37-BO-23-313

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 07.07.2023 fand die Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Staven statt. Zum Gemeindewehrführer wurde der Kamerad Matthias Braun wiedergewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Für die Wahl des Gemeindewehrführers wurde nur ein Wahlvorschlag form- und fristgerecht eingereicht. Für die Wahl zum Gemeindewehrführer wurde der Kamerad Matthias Braun vorgeschlagen.

Der Kamerad Matthias Braun verfügt über folgende Ausbildungen: Truppführer, Gruppenführer.
Damit erfüllt er gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung, Anlage 1 nur teilweise die Mindestausbildung für die Funktion des Gemeindewehrführers.
Der Kamerad Braun verpflichtet sich, die fehlenden Ausbildungen wie – Zugführer und Leiter einer Feuerwehr – innerhalb der nächsten zwei Jahre nachzuholen.

 

Der Kamerad Matthias Braun ist mit der Übergabe der Ernennungsurkunde zu vereidigen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven stimmt der Wahl des Kameraden Matthais Braun zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Staven zu und ernennt den Kameraden Braun zum Ehrenbeamten mit Wirkung vom 07.07.2023 für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren.

 

Der Kamerad Braun hat innerhalb der nächsten zwei Jahre die fehlenden Ausbildungen „Zugführer und Leiter einer Feuerwehr“ nachzuholen.

 

Der Kamerad wurde vereidigt und legte das Gelöbnis ab.

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein 

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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