Vorlage - VO-37-Fi-23-311

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Herr Wolfram Mauksch hat am 12.06.2023 einen Betrag i.H.v. 100,00 € als Spende für die Förderung der Feuerwehr der Gemeinde Staven überweisen.

Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Staven entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Spende ab 100,00 €.

Gem. § 52 Abgabenordnung Abs. 2. Nr. 12 stellt die Spende einen gemeinnützigen Zweck dar. 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt auf ihrer heutigen Sitzung gem. § 44 Abs. 4 KV M-V die Annahme der Geldspende von 

 

Herrn

Wolfram Mauksch

Neuenkirchener Straße 10

17039 Staven

 

in Höhe von 100,00 € für die Förderung der freiwiligen Feuerwehr der Gemeinde Staven.

 

Genauere Verwendung der Spende:_______________________________________________________

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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