Vorlage - VO-37-BO-21-274-1-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde kann nach § 11 BauGB dann städtebauliche Verträge schließen, wenn die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten erfolgen soll. Dazu gehört u. a. die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie erforderlichenfalls die Ausarbeitung des Umweltberichts. Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgesehene Planaufstellungsverfahren bleibt unberührt.

 

Durch die Firma SMR Spedition Michael Rathmann e.K wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt. Zur Durchführung dieser Maßnahme verpflichtete sich der Vorhabenträger zur Übernahme sämtlicher mit der Aufstellung verbundenen Kosten. Diese Verpflichtung soll durch den Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB gesichert werden.

 

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt den Abschluss des Städtebaulichen Vertrags mit der Firma SMR Spedition Michael Rathmann e.K, Dorfstraße 20 a in 17039 Rossow, in der vorliegenden Fassung vom 06.06.2023 (Anlage 1).

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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