Vorlage - VO-35-BO-22-541-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin hat in öffentlicher Sitzung am 09.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 „Altersgerechtes Wohnen“ beschlossen.

 

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Baurecht für altersgerechtes Wohnen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a BauGB. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4 c ist nicht anwendbar. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

 

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 129/12 (teilweise), 129/29, 129/30 (teilweise) und 129/31 (teilweise) der Flur 3 in der Gemarkung Neverin:

 

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

  • im Norden: durch Ackerflächen
  •                                                   im Osten: durch Ackerflächen
  •                                                   im Süden: durch die „Dorfstraße“ (Kreisstraße MSE 72)
  •                                                   im Westen: durch die Wohnblöcke der Dorfstraße 1 bis 3 und 41a bis 41c.

 

 

Der Entwurf dieses Bebauungsplans liegt nunmehr vor und muss durch die Gemeindevertretung beraten und gebilligt werden, damit hier die formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden kann.

 

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:

 

  1.    Der Entwurf (Anlage 1) über den Bebauungsplan Nr. 11 "Altersgerechtes Wohnen" der Gemeinde Neverin, die Begründung und der Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Anlage 2 und 3) werden in den vorliegenden Fassungen (Juni 2023 und Januar 2023) gebilligt und beschlossen.

 

  1.    Der Entwurf über den Bebauungsplan Nr. 11 "Altersgerechtes Wohnen" der Gemeinde Neverin, die Begründung und der Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sind öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.

 

  1.    Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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