Vorlage - VO-42-BO-22-596-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat in öffentlicher Sitzung am 03.05.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 „Wohnen in Neu Rhäse“ gefasst.

Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf fand in der Zeit vom 05.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023 statt. Zeitgleich fand auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt. – Abwägungsbeschluss zum Entwurf

Im Ergebnis der Abwägung musste der Entwurf geändert werden. Der geänderte Entwurf wird hiermit der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorgelegt. Er ist nach Freigabe durch die Gemeindevertretung erneut nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen. Des Weiteren sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 zu beteiligen. – Offenlegungsbeschluss zum geänderten Entwurf

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt:

Abwägungsbeschluss zum Entwurf:

  1.          Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft.
  1.          Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Offenlegungsbeschluss zum geänderten Entwurf:

  1.          Der geänderte Entwurf vom Mai 2023 des Bebauungsplans Nr. 7 „Wohnen in Neu Rhäse“ (Anlage 2) mit der dazugehörigen Begründung vom Mai 2023 (Anlage 3.1) sowie die weiteren Unterlagen (Anlagen 3.2 bis 3.4) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  1.          Der geänderte Entwurf und die Begründung sind auf Grund von §4a Abs. 3 BauGB erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  1.           Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind auf Grund von §4a Abs. 3 BauGB erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen. Das Amt Neverin wird mit dieser Aufgabe beauftragt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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Anlagen

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