Vorlage - VO-37-ZD-23-309

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften, die gemäß § 2 Nr. 1 des Landesreisekostengesetzes M-V schriftlich von der zuständigen Dienstbehörde (hier die Gemeindevertretung laut § 22 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 a Landesbeamtengesetz M-V) zu genehmigen sind.

 

Mit dieser Genehmigung hat der Bürgermeister, vertretungsweise auch seine Stellvertreter, sowie der Gemeindearbeiter Herr M. einen versicherungsrechtlichen Schutz bei Dienstfahrten mit dem privaten Pkw.

 

Die Reisekostenvergütung erfolgt nach dem Landesreisekostengesetz M-V.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven genehmigt die Dienstfahrten des Bürgermeisters mit seinem privaten PKW für den Zeitraum der Legislaturperiode.

 

Die Dienstfahrten von Herrn M. werden ab dem 01.05.2023 bis auf Widerruf genehmigt. Sie werden in einem Fahrtenbuch vermerkt und regelmäßig abgerechnet.

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Finanz. Auswirkung

Die Aufwendungen und Auszahlungen für die Fahrkosten des Bürgermeisters und des Gemeindearbeiters sind in der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt. Insgesamt stehen im Produkt 11104-5613100 100 € und im Produkt 11403-5613100 200 € zur VerfügungD

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

 

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