Vorlage - VO-37-BO-21-266-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven hat in öffentlicher Sitzung am 15.06.2021 den Grundsatzbeschlussbeschluss zur Änderung des B-Planes Nr. 2 Wohngebiet „Am Schulten See“ gefasst

 

Die Verwaltung wurde mit diesem Beschluss beauftragt entsprechende Honorarangebote einzuholen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Als Planungsziel sollte die Neuausweisung der Grünflächen erfolgen und die bestehende Erschließungssituation berücksichtigt werden.

 

 

Das Planungsbüro Trautmann, Walwanusstraße 26, 17033 Neubrandenburg, legt mit Schreiben vom 28.04.2023 ein entsprechendes Leistungs- und Honorarangebot (Anlage 1) vor. Dieses Angebot umfasst Kosten in Höhe von insgesamt 2.998,80 Euro.

 

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt die Beauftragung des Planungsbüros Trautmann mit der Fachplanung zur Änderung des B-Planes Nr. 2 Wohngebiet „Am Schulten See2“ in Höhe von 2.998,80 Euro 

 

Das Amt Neverin wird zur Auftragserteilung ermächtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

Die o.g. Auszahlungen können aufgrund der geplanten Aufwendungen realisiert werden.

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  X

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

5.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

51100.5625500

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

2.998,80 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

  X

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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