Vorlage - VO-33-OA-2014-032

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 und 2 des Landeskommunalwahlgesetzes M-V vom 16.12.2010

(GVOBl. S.690), zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des LKWG M-V vom

25.11.2013 (GVOBl. M-V S. 658) finden eventuelle Bürgermeisterstichwahlen 2 Wochen

nach der Hauptwahl statt. Die Gemeindevertretung kann diesen Termin durch einen

Beschluss, der spätestens bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

gefasst werden kann (12.03.2014), um bis zu 2 Wochen verschieben.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Da eine eventuelle Bürgermeisterstichwahl in diesem Jahr am Pfingstsonntag stattfinden

würde, beschließt die Gemeindevertretung Neddemin in ihrer heutigen Sitzung, diese am

Sonntag, den 15. Juni 2014 durchzuführen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

 

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