Vorlage - VO-38-LVB-23-600
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Vertretung der Gemeinde im Kommunalen Anteilseignerverband Nordost der E.DIS AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Petra Niewelt
- Verfasser:
- Niewelt, Petra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen
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Entscheidung
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17.05.2023
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Sachverhalt
Der Bürgermeister ist laut § 39 Absatz 2 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) der gesetzliche Vertreter der Gemeinde. Im Verhinderungsfall (Urlaub, Krankheit, Ortsabwesenheit aus anderen Gründen) wird die Gemeinde laut § 40 Absatz 1 KV M-V durch den ersten Stellvertreter des Bürgermeisters vertreten. Ist auch der erste Stellvertreter verhindert, übernimmt der zweite stellvertretende Bürgermeister diese Aufgabe. Davon abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die folgende Vertretungsregelung:
Die Gemeindevertretung Trollenhagen bevollmächtigt für den Zeitraum ab dem 01.06.2023 den Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Neverin, Herrn Alexander Diekow, mit der Vertretung der Gemeinde in den Verbandsversammlungen des Kommunalen Anteilseignerverbandes Nordost der E.DIS AG, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.
