Vorlage - VO-35-BO-2019-370-3

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat in öffentlicher Sitzung am 11.09.2019 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 „Solarpark an der BAB 20, Parkplatz Vier Tore Stadt“ gefasst.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf fand in der Zeit vom 04.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022 statt. Mit Schreiben vom 26.09.2022 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert.  

Die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt. – Abwägungsbeschluss zum Entwurf

Im Ergebnis der Abwägung wurde der endgültige Bebauungsplan durch das Planungsbüro erarbeitet, der hiermit der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. – Satzungsbeschluss

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:

 

Abwägungsbeschluss zum Entwurf:

  1.          Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1.1 und 1.2) geprüft.
  1.          Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1.2) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Planungsbüro wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Satzungsbeschluss:

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10 „Solarpark an der BAB 20, Parkplatz Vier Tore Stadt “ der Gemeinde Neverin wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung vom März 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 2). Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom März 2023 gebilligt (Anlagen 3-3.3).

 

  1. Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 „ Solarpark an der BAB 20, Parkplatz Vier Tore Stadt “ der Gemeinde Neverin ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

X

Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: werden vom Vorhabenträger übernommen

 

 

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Anlagen

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