Vorlage - VO-35-BO-23-575
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche " Dorfstraße" in der Ortslage Neverin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jan Jungmann
- Verfasser:
- Jungmann, Jan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.05.2023
|
Sachverhalt
Der Abschnitt, welcher sich in der Straßenbaulast der Gemeinde Neverin befindet, verläuft vom Knotenpunkt MSE 72 in nord-nord-östliche Richtung bis zum Flurstück 131/23.
Der Weg hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße, er dient dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage.
Die Verkehrsfläche wurde bis zum heutigen Tag keiner Straßenklasse zugeordnet (§ 3 Straßen und Wege Gesetz Mecklenburg-Vorpommern) oder gewidmet (§ 7 Straßen und Wege Gesetz Mecklenburg-Vorpommern).
Um eine rechtssichere Benutzung für alle Bürger/ Nutzer zu ermöglichen, sollte die Widmung gemäß (§ 7 Straßen und Wege Gesetz Mecklenburg-Vorpommern) durch die Gemeinde erfolgen.
Mitwirkungsverbot
Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt die o.g. Straße wie folgt zu widmen:
Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Sponholz vom 10.05.2023 nachstehende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Gegenstand der Widmung
1. Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche: Ortsstraße gemäß Lageplan, nachfolgend bezeichnet als:
„Dorfstraße“
2. Lage
Gemeinde Neverin, Gemarkung Neverin, Flur 1 mit folgenden Flurstücken.
Flurstück Nr:
Teilfläche aus dem Flurstück Nr: 425 m² aus FS 11/4, 80 m² aus FS 10/6, 190 m² aus FS 131/15, 27 m² aus FS 131/22
Beginnend an der MSE 72, gemäß Lageplan,in Richtung NNO bis zum Flurstück 131/23.
3. Einstufung
Die Einstufung der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4. StrWG M-V als Gemeindestraße - Ortsstraße „-“
4. Zweckbestimmung
Der Weg dient dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage.
5. Nutzungseinschränkungen
Nutzungsart: Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr
Nutzerkreis: Fahrzeugverkehr: keine Einschränkung
Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung
Nutzungszweck: keine Einschränkung
in sonstiger Weise: keine Einschränkung
6. Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht
Träger der Straßenbaulast für die Ortsstraße ist gemäß
§ 14 StrWG M-V die Gemeinde Neverin.
Unterhaltungspflichtig ist die Gemeinde Neverin
Finanz. Auswirkung
So bald die Gemeinde Neverin Straßenbaulastträger für die Gemeindestraße „Flughafenweg“ wird, entstehen mögliche finanzielle Verpflichtungen in Form der Straßenunterhaltung und -instandsetzung. Die Höhe der möglichen Aufwendungen ist noch nicht absehbar. In der jährlichen Haushaltsplanung werden Aufwendungen für die Unterhaltung der Straßen, Weg und Plätze eingeplant.
|
Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
|||||
|
|
Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
||||
|
|
Ja |
|
ergebniswirksam |
|
finanzwirksam |
|
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
||||
|
Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
|||
|
|
||||||
|
b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
|||||
|
Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
||||
|
zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||
|
Bemerkungen: TEST
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
||||
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||||
|
2. folgende Mehreinnahmen: |
||||||
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||||
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||||
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||||
|
Folgekosten (zu a.) und b.)) |
||||||
|
|
Nein |
|||||
|
|
Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
|||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
5,3 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
439,5 kB
|
