Vorlage - VO-37-BO-20-252-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 14 BauGB hat die Gemeinde eine Veränderungssperre beschlossen, um während der Planaufstellung, d. h. vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans, Veränderungen im Plangebiet vorzubeugen, die den beabsichtigten künftig Festsetzungen des Bebauungsplans entgegenstehen.

 

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 3 für das Gebiet „Bahndamm in Staven“ der Gemeinde Staven wurde eine Veränderungssperre beschlossen werden, die nun gemäß § 17 BauGB verlängert werden soll.

 

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst einen Teilbereich des künftigen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 3, insbesondere die Fläche, für die ein Antrag auf Errichtung einer Legehennenanlage gestellt wurde und Flächen der bereits bestehenden Tierhaltungsanlage.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur ersten Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 für das Gebiet „Bahndamm in Staven“ der Gemeinde Staven.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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Anlagen

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