Vorlage - VO-42-BO-23-647

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

  1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich, umfassend die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Neuendorf, Flur 6
     

lfd.Nr.

Flurstück

Anmerkung

1

45

teilweise

2

116

teilweise

3

117

vollständig

4

118/2

teilweise

 

die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.8 "Wohnen am Feldrain in Neuendorf“. Das Plangebiet liegt westlich von Neuendorf und südlich des Dorfteiches und schließt eine insgesamt ca. 0,35 ha große Fläche ein.

  1.    Ziel der o.g. Bauleitplanung ist die Schaffung von drei weiteren Wohnbauplätzen im Ort Neuendorf. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren.
  2.    Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  1.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  1.    Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, Herrn Matthias Hagenow zu tragen. Die entsprechende Kostenübernahmevereinbarung ist mit Datum vom 09.03.2023/13.03.2023 bereits geschlossen worden (Anlage 2).

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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