Vorlage - VO-42-ZD-23-640

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für das Amtsgericht Neubrandenburg sowie das Landgericht Neubrandenburg werden 96 Schöffen und 58 Hilfsschöffen benötigt. Dazu müssen die Gemeinden aus dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk bzw. dem gesamten Landgerichtsbezirk eine Vorschlagsliste erarbeiten.

Jeder Gemeinde wird vom Präsidenten der Land- bzw. Amtsgerichte eine Zahl der erforderlichen Schöffen aus der Gemeinde mitgeteilt, die mindestens verdoppelt werden soll lt. § 36 Absatz 4 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Die Gemeinde Wulkenzin hat 2 (verdoppelt = 4) Schöffen vorzuschlagen. Es sind 4 Bewerbungen eingegangen.

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die folgenden Bewerber aus der Gemeinde in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen zur Besetzung des Amts- bzw. Landgerichts Neubrandenburg aufzunehmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name

Adresse

Geburtsort

Geburtsdatum

Beruf

 Ackermann, Antje

 Magnolienstraße 10

17039 Wulkenzin

OT Neuendorf

 Greifswald

26.12.1964

 Key

Account

Manager

 Buhs, Holger

 Alter Damm 44

17039 Wulkenzin

 Demmin

 28.07.1959

 Rentner

Fähnrich, Stephan

Alter Damm 52

17039 Wulkenzin

Neubrandenburg

23.03.1993

Anlagenmechaniker SHK

März,

Andreas

 

Gatsch Eck 2

17039 Wulkenzin

Walsrode/HK

14.03.1967

Berufssoldat i. R.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

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