Vorlage - VO-42-ZD-23-639

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß der „Richtlinie über die Förderung von Vereinen zur Steigerung des Gemeinwohls in der Gemeinde Wulkenzin“ beabsichtigt die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin die ortsansässigen Vereine finanziell zu unterstützen.

Über die Höhe der Zuwendungen muss die Gemeindevertretung entscheiden.

Von allen Vereinen liegen die Anträge zur Grundförderung für das Jahr 2023 vor.

Der Feuerwehrverein Wulkenzin e.V. und der Kulturverein Wulkenzin e.V. haben des Weiteren Anträge zur finanziellen Unterstützung von öffentlichen Veranstaltungen im Jahre 2023 gestellt.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Auszahlung der Grundförderungen für das Jahr 2023, gemäß der „Richtlinie über die Förderung von Vereinen zur Steigerung des Gemeinwohls in der Gemeinde Wulkenzin“, an die Vereine wie folgt:

 

Angelverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 1.200,00 €,

Feuerwehrverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 1.200,00 €,

Freizeitsportverein Wulkenzin e .V. in Höhe von 1.200,00 €,

Kulturverein Wulkenzin e. V.  in Höhe von 1.200,00 €,

Verein "Gemeinsam Leben in Neuendorf" e. V. in Höhe von 850,00 €

 

sowie die Auszahlung weiterer finanzieller Beteiligungen von öffentlichen Veranstaltungen im Jahre 2023 an den:

 

Feuerwehrverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 2.200,00 € und

Kulturverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 3.100,00 €.

 

Die Verwendung der finanziellen Förderungen ist gemäß der „Richtlinie über die Förderung von Vereinen zur Steigerung des Gemeinwohls in der Gemeinde Wulkenzin“ nachzuweisen.

 

Die zusätzliche finanzielle Förderung für den Feuerwehrverein Wulkenzin e.V. wird nach einer Veranstaltung mit Belegen abgerechnet und an den Verein ausgezahlt.

Die zusätzliche finanzielle Förderung für den Kulturverein Wulkenzin e.V. ist vor einer Veranstaltung zu beantragen und wird an den Verein ausgezahlt.

 

Weitere Anträge zur finanziellen Unterstützung bzw. eingehende Rechnungen sind durch das zuständige Gremium (Bürgermeister bzw. Gemeindevertretung) zu bewilligen bzw. zu beschließen.

 

Die Auszahlungen erfolgen auf Antragstellung durch den Verein ausschließlich auf ein Vereinskonto, Zahlungen auf private Konten sind ausgeschlossen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

   x  

Ja

 

ergebniswirksam

x

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

19.000,00 €

Gesamtkosten:

10.950,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

28102.5419000, 28102-5249000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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