Information - VO-42-LVB-23-638
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zur Erhöhung der Verwaltergebühren für den kommunalen Wohnungsbestand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Petra Niewelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin
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Information
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04.04.2023
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Sachverhalt
Die Wohnungsverwaltung wurde 2014 für insgesamt 8 Gemeinden des Amtsbereiches Neverin mit kommunalem Wohnungsbestand ausgeschrieben.
Den Zuschlag hat die Brandenburgisch-Mecklenburgische Wohnungsgesellschaft mbH (BMV) erhalten.
Die Gemeinden Wulkenzin und Blankenhof haben bereits 1992 mit der BMV (ehemals MVGV GmbH) einen Hausverwaltervertrag abgeschlossen.
Gegenwärtig beträgt die Gebühr für die Verwaltung der Wulkenziner Wohnungen 14 EUR pro Wohnungseinheit:
►42 Wohnungen mal 14 EUR = 588,00 EUR/Monat, das entspricht 7.056 EUR/Jahr.
Laut Mitteilung der BMV ist dieser Betrag nicht kostendeckend. Die BMV hat mit ihrem Schreiben vom 24.01.2023 (Posteingang) die Anpassung der Vergütung auf 18 EUR je Verwaltungseinheit zum 01.03.2023 beantragt. Eine Begründung ist genannt.
Mit der beantragten Anpassung entsteht folgende Verwaltervergütung:
►42 Wohnungen mal 18 EUR = 756,00 EUR/Monat, das entspricht 9.072,00 EUR/Jahr.
Ein Beschluss der Gemeindevertretung Wulkenzin ist nicht erforderlich, da die Erhöhung der Verwaltergebühr innerhalb die Wertgrenzen der Hauptsatzung der Gemeinde Wulkenzin liegt und der Bürgermeister allein legitimiert ist, zuzustimmen.
Wird keine Einigung erreicht, haben beide Vertragspartner die Möglichkeit einer Kündigung des Verwaltervertrages (Kündigungsfrist von 6 Monaten).
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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619,2 kB
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