Vorlage - VO-33-ZD-23-182
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Erstellung einer Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024-2028
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Yvonne Otte
- Verfasser:
- Otte, Yvonne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin
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Entscheidung
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30.03.2023
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Sachverhalt
Für das Amts- bzw. das Landgericht Neubrandenburg werden 96 Schöffen und 58 Hilfsschöffen benötigt. Dazu müssen die Gemeinden aus dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk bzw. dem gesamten Landgerichtsbezirk eine Vorschlagsliste erarbeiten.
Jeder Gemeinde wird vom Präsidenten der Land- bzw. Amtsgerichte eine Zahl der erforderlichen Schöffen aus der Gemeinde mitgeteilt, die mindestens verdoppelt werden soll lt. § 36 Absatz 4 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Die Gemeinde Neddemin hat 1 (verdoppelt = 2) Schöffen vorzuschlagen. Bis zum 28.02.2023 ist eine Bewerbung eingegangen.
Mitwirkungsverbot
Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt in ihrer heutigen Sitzung den folgenden Bewerber aus der Gemeinde in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen zur Besetzung des Amts- bzw. Landgerichts Neubrandenburg aufzunehmen:
Name |
Adresse |
Geburtsort |
Geburtsdatum |
Beruf |
Uhlig, Helmut |
Hauptstraße 29a, 17039 Neddemin |
Cottbus |
22.05.1957 |
Freiberufler / Rentner |
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