Vorlage - VO-33-ZD-23-182

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für das Amts- bzw. das Landgericht Neubrandenburg werden 96 Schöffen und 58 Hilfsschöffen benötigt. Dazu müssen die Gemeinden aus dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk bzw. dem gesamten Landgerichtsbezirk eine Vorschlagsliste erarbeiten.

Jeder Gemeinde wird vom Präsidenten der Land- bzw. Amtsgerichte eine Zahl der erforderlichen Schöffen aus der Gemeinde mitgeteilt, die mindestens verdoppelt werden soll lt. § 36 Absatz 4 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Die Gemeinde Neddemin hat 1 (verdoppelt = 2) Schöffen vorzuschlagen. Bis zum 28.02.2023 ist eine Bewerbung eingegangen.

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt in ihrer heutigen Sitzung den folgenden Bewerber aus der Gemeinde in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen zur Besetzung des Amts- bzw. Landgerichts Neubrandenburg aufzunehmen:

 

Name

Adresse

Geburtsort

Geburtsdatum

Beruf

Uhlig, Helmut

Hauptstraße 29a,

17039 Neddemin

   Cottbus

 22.05.1957

Freiberufler / Rentner

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

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