Vorlage - VO-38-ZD-23-594
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss / finanzielle Unterstützung Verein Dörferdreieck e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Isabel Kosin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen
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Entscheidung
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20.03.2023
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beabsichtigt den ortsansässigen Verein Dörferdreieck e. V. finanziell zu unterstützen. Über die Höhe der Zuwendungen muss die Gemeindevertretung entscheiden.
Vom Dörferdreieck e. V. wurden mit Datum vom 18.01.2023 drei Anträge für Zuwendungen gestellt.
- Antrag 18.01.2023 jährliche Grundzuwendung (Zuschuss an den Verein) für 2023 in Höhe von 2.500,00 €
- Antrag 18.01.2023 zweckgebundene Zuwendung für das Dorffest 2023 in Höhe von 3.500,00 €
- Antrag 18.01.2023 zweckgebundene Zuwendung für das Kinderfest 2023 in Höhe von 1.200,00 €
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung an den ortsansässigen Verein Dörferdreieck e. V. die bargeldlose Auszahlung von Zuwendungen wie folgt:
- Grundzuwendung für 2023 in Höhe von 2.200,00 €
- zweckgebundene Zuwendung für das Dorffest 2023 in Höhe von 3.500,00 €
- zweckgebundene Zuwendung für das Kinderfest 2023 in Höhe von 1.200,00 €
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf das Vereinskonto, Zahlungen auf private Konten sind ausgeschlossen.
Weitere finanzielle Beteiligungen der Gemeinde Trollenhagen am Dorffest sowie am Kinderfest über die beschlossenen Zuwendungen hinaus sind ausgeschlossen (z. B. Übernahme der Kosten für das Zelt/Bierzeltgarnituren).
Das Geld ist für Zwecke einzusetzen, die möglichst vielen Einwohnern Mehrwert bieten.
Die Zuwendungen dienen der Finanzierung von Veranstaltungen, Vereinsequipment, öffentlichen Festen und sind nicht für Lebensmittel und Getränke vorgesehen.
Finanz. Auswirkung
Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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x |
Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
7.000,00 € |
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Gesamtkosten: |
6.900,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
28102.5419000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen:
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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553,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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512,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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528,1 kB
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