Information - VO-38-LVB-23-592
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zur Erhöhung der Verwaltergebühren für den kommunalen Wohnungsbestand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Petra Niewelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen
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Information
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20.03.2023
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Sachverhalt
Die Wohnungsverwaltung wurde 2014 für alle Gemeinden des Amtsbereiches Neverin mit kommunalem Wohnungsbestand ausgeschrieben.
Den Zuschlag hat die Brandenburgisch-Mecklenburgische Wohnungsgesellschaft mbH (BMV) erhalten. Zum 01.01.2015 hat die Gemeinde Trollenhagen mit der BMV einen Hausverwaltervertrag abgeschlossen.
Gegenwärtig beträgt die Gebühr für die Verwaltung der Wohnungen 15 EUR pro Wohnungseinheit:
►40 Wohnungen mal 15 EUR = 600,00 EUR/Monat, das entspricht 7.200,00 EUR/Jahr.
Laut Mitteilung der BMV ist dieser Betrag nicht kostendeckend. Die BMV hat mit ihrem Schreiben vom 24.01.2023 (Posteingang) die Anpassung der Vergütung auf 18 EUR je Verwaltungseinheit zum 01.03.2023 beantragt. Eine Begründung ist genannt.
Mit der beantragten Anpassung entsteht folgende Verwaltervergütung:
►40 Wohnungen mal 18 EUR = 720,00 EUR/Monat, das entspricht 8.640,00 EUR/Jahr.
Ein Beschluss der Gemeindevertretung Trollenhagen ist nicht erforderlich, da die Erhöhung der Verwaltergebühr innerhalb die Wertgrenzen der Hauptsatzung der Gemeinde Trollenhagen liegt und der Bürgermeister allein legitimiert ist, zuzustimmen.
Wird keine Einigung erreicht, haben beide Vertragspartner die Möglichkeit einer Kündigung des Verwaltervertrages (Kündigungsfrist von 6 Monaten).
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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621,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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472,6 kB
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