Vorlage - VO-41-ZD-23-311
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgang mit neu zu beschaffenden Geräten für den papierlosen Sitzungsdienst
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin
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Entscheidung
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01.02.2023
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01.03.2023
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26.04.2023
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21.06.2023
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Sachverhalt
Seit April 2012 arbeitet die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin papierlos. Die ersten Endgeräte wurden zu diesem Zeitpunkt durch eine Kofinanzierung der Gemeinde Woggersin und des Amtes Neverin erworben und den Gemeindevertretern zur Nutzung übergeben. Nach den Kommunalwahlen erfolgte eine Übergabe der Tablets von den ausgeschiedenen Gemeindevertretern an die neuen Gemeindevertreter.
Nunmehr soll ein Grundsatzbeschluss darüber gefasst werden, wie mit zukünftig zu ersetzenden Tablets (z. B. nach einem altersbedingten Defekt und einer unwirtschaftlichen Reparatur) für den papierlosen Sitzungsdienst umgegangen werden soll.
(Zur besseren Lesbarkeit wurde sich auf die Verwendung der männlichen Form beschränkt. Gleichwohl umfassen die Formilierungen sowohl weibliche, männliche und diverse Gemeindevertrer.)
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt Tablets für den papierlosen Sitzungsdienst der Gemeindevertreter zukünftig wie folgt zu ersetzen:
[ ] Die Gemeinde Woggersin beschafft ein neues Tablet. Die Kosten trägt die Gemeinde, das Tablet verbleibt im Eigentum der Gemeinde und wird dem entsprechenden Gemeindevertreter zur Nutzung übergeben. Die Wahl des Endgeräts trifft die Gemeinde nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.
[ ] Die Gemeinde Woggersin zahlt einen Zuschuss in Höhe von _________ an den Gemeindevertreter. Das Tablet verbleibt im Eigentum des Gemeindevertreters und ist durch diesen selbstständig auszuwählen zu beschaffen.
[ ] Durch die Gemeinde Woggersin werden keine neuen Endgeräte für den papierlosen Sitzungsdienst erworben und kein Zuschuss gezahlt.
