Vorlage - VO-41-Fi-22-307

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Herr Holger Rosenow hat  im Namen von Frau Angela Rosenow am 15.11.2022 einen Betrag i.H.v. 300,00 € überwiesen und möchte lt. dem Verwendungszweck die Förderung der Arbeit der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Woggersin in Form einer Geldspende unterstützen.

Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Woggersin entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer

Spende ab 100,00 €. Gem. § 52 Abgabenordnung Abs. 2. stellt die Spende einen gemeinnützigen Zweck dar.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung  gem. § 44 Abs. 4 KV M-V die Annahme der Geldspende von

 

Frau
Angela Rosenow
Dorfstraße 30
17039 Woggersin

in Höhe von 300,00 € für die Förderung der Arbeit der Jugenfeuerwehr der Gemeinde Woggersin.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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