Vorlage - VO-41-BO-23-309

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 10.03.2021 ihre Schutzziele für die Gefahrenarten Brand-, Technische Hilfeleistung, Gefahrstoffeinsatz und radiologisch Gefahren, sowie Wassernotfälle beschlossen. Die Schutzziele wurden abschließend in den Brandschutzbedarfsplan eingearbeitet und der Entwurf fertiggestellt. Die Entwürfe wurden am 26.04.2022 zur Prüfung bei der Brandschutzdienststelle des Landkreises MSE eingereicht.

Auf Mitteilung des Landkreis MSE, erfolgt eine Prüfung nur auf das Fahrzeug - und Standortkonzept der Gemeinde bzw. des Amtes, nicht auf den gesamten Plan. Das Fahrzeug - und Standortkonzept wird anhand der beschlossenen Brandschutzbedarfspläne der Gemeinden des Amtes Neverin zusammengestellt.

 

Zur weiteren Bearbeitung ist daher der Entwurf des Brandschutzbedarfsplans durch die Gemeindevertretung abschließend zu bestätigen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin bestätigt in ihrer heutigen Sitzung den Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Woggersin in der ihr vorgelegten Fassung.

 

Der Gemeinde wird zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehr die entsprechenden Maßnahmen, gemäß Kapitel 9 des Brandschutzbedarfsplans, für den Zeitraum der nächsten 5 Jahre umsetzen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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