Vorlage - VO-35-BO-21-484-3
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neverin -
1. Abwägungsbeschluss zum geänderten Entwurf
2. Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Neverin
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Anhörung
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11.01.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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18.01.2023
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Neverin hat am 13.11.2019 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Änderung erfolgt zur Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks in der Gemeinde Neverin im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 „Solarpark an der BAB 20, Parkplatz Vier Tore Stadt“.
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans hat in der Zeit vom 09.05.2022 bis zum 17.06.2022 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sind um Stellungnahme gebeten worden. Im Ergebnis der Auslegung wurde der Entwurf geändert. Dieser geänderte Entwurf lag erneut in der Zeit vom 04.10.2022 bis 04.11.2022 aus und auch die TöBs sind wieder beteiligt worden.
Über die zum geänderten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) muss nunmehr beraten werden. Die Belange sind untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). – Abwägungsbeschluss zum geänderten Entwurf
Im Ergebnis der Abwägung kann festgehalten werden, dass die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neverin mit dem vorliegenden Stand vom Dezember 2022 beschlossen werden kann (Feststellungsbeschluss).
Den gesetzlichen Regelungen entsprechend ist eine Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erforderlich, welche nach erfolgtem Feststellungsbeschluss beantragt werden kann.
Die genehmigte Flächennutzungsplanänderung ist anschließend ortsüblich bekannt zu machen. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist die wirksame Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:
Abwägungsbeschluss zum geänderten Entwurf
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1.1 + 1.2) geprüft.
- Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1.1 - 1.2) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Feststellungsbeschluss
- Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neverin wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2022 (Anlage 2) beschlossen und festgestellt. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2022 (Anlage 3. - 3.2) gebilligt.
- Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neverin ist der höheren Verwaltungsbehörde (Landkreis Mecklenburgischen Seenplatte) zur Genehmigung vorzulegen.
- Nach Erteilung der Genehmigung ist diese nach den gesetzlichen Vorgaben bekannt zu machen.
Anlagen
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1
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278,2 kB
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4,4 MB
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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