Vorlage - VO-42-BO-23-633

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 27.12.2022 wurde durch die Freiwillige Feuerwehr Wulkenzin der Antrag gestellt, ab März 2023 eine Aufwandsentschädigung für die Position des Atemschutzgerätewartes zu zahlen. Gemäß § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V) können Personen mit besonderen Aufgaben Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden. Dazu gehören u. a. auch Atemschutzgerätewarte.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Wulkenzin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Aufwandsentschädigung für den Atemschutzgerätewart der Frewilligen Feuerwehr Wulkenzin


in Höhe von 20,00 € pro Monat zu zahlen.
in Höhe von _____€ pro Monat zu zahlen.
nicht zu zahlen.

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein

 X    

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

7.000,00 €

Gesamtkosten:

200,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

12600.50190000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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