Vorlage - VO-36-BA-2012-012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung Sponholz, Gemarkung Sponholz, Flur 4, Flurstück 16/11.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt auf ihrer heutigen Sitzung den Entwurf der Ergänzungssatzung Sponholz einschließlich der Begründung zu billigen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

Die Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu informieren und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Fin. Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...