Vorlage - VO-38-ZD-22-585

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Laut § 39 Abs. 2 Satz 11 der Kommunalverfassung M-V bedürfen Verträge der Gemeinde mit Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Ausschüsse sowie dem Bürgermeister und seinen Stellvertretern zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Gemeindevertretung. Gleiches gilt für Verträge des Amtes mit natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen, die durch die vorgenannten Personen vertreten werden.

Herr Bodo Saß soll beauftragt werden, in den Gebäuden der Gemeinde Trollenhagen (Gemeindehaus Trollenhagen, Gemeindearbeiterunterkunft, Haus Buchhof, Jugendclub) die ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel zu überprüfen. Die genaue Auftragssumme ist noch nicht bekannt, da der Umfang der Prüfung noch nicht absehbar ist.

Dieser Vertrag ist durch die Gemeindevertretung zu genehmigen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist ein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt auf ihrer heutigen Sitzung, den Auftrag zur Überprüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel in den Gebäuden der Gemeinde Trollenhagen (Gemeindehaus Trollenhagen, Gemeindearbeiterunterkunft, Haus Buchhof, Jugendclub) an Herrn Bodo Saß zu genehmigen. 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  x   

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

1.500,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

57301.5231300

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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