Vorlage - VO-38-BO-21-548-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen hat auf Grund des Antrags der Firma Metallbau Ramm am 01.12.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 „Erweiterung Gewerbegebiet Hellfeld“ gefasst. Im Zuge der Planung soll auch die ehem. Freihaltetrasse für die Ortsumfahrung Neubrandenburg (südlich des Hotels Hellfeld) mit überplant und als Gewerbefläche ausgewiesen werden.

 

In diesem Zusammenhang wurde die Gemeinde auf die Problematik der ehem. Musterhäuser (wohnen im Gewebegebiet) aufmerksam. Auch in diesem Bereich ist eine Überplanung erforderlich.

 

Die Gemeinde hat der Überplanung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass der Gemeinde keine Kosten entstehen. Daher sind sämtliche Kosten auf die betroffenen Parteien (Metallbaubetrieb, Musterhäuser 1, 2 und 3) aufzuteilen. Ein entsprechender Kostenteilungsplan ist der Beschlussvorlage als Anhang (nichtöffentlich) beigefügt.

 

Bisher lagen die Zustimmungen, welche nun vertraglich gesichert werden müssen, nicht von allen Parteien vor. Die letzte Zustimmung ging am 11.11.2022 im Amt Neverin ein.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist Herr Ramm als Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt den Abschluss von städtebaulichen Verträgen zur Kostenübernahme entsprechend der beigefügten Kostenaufteilung (Anlage 1).

 

Die Kostenübernahmevereinbarung (Anlage 2) wird durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden beauftragt, die Vereinbarungen entsprechend auszufertigen. Die weiterführenden Planungsleistungen sollen erst beauftragt werden, wenn die Verträge von allen Parteien unterzeichnet wurden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

x

Nein

 

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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