Vorlage - VO-35-ZD-22-545

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin hat auf ihrer Sitzung vom 14.09.2022 die zukünftige Bezuschussung von Vereinen geregelt, da die befristete Zuschussregelung aus 2019 zum Jahresende 2022 ausläuft.

Dieser Entscheidung vorangegangen war eine Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport, bei der alle Vereine und Clubs angehört wurden. Gefehlt hat bei dieser Sitzung ein Vertreter der ortsansässigen Sportgruppe des Vereins Post-Telekom e.V..Mangels Informationen fand die Sportgruppe, die bisher mit 500 € p.a. gefördert wurde, keine Berücksichtigung. Die Leiterin der Sportgruppe, Frau Göpfert, hat am 11.10.2022 beim Bürgermeister vorgesprochen und beantragt auch weiterhin mit 500 € unterstützt zu werden. Frau Göpfert gab an, dass das Geld in der Vergangenheit für Sportausrüstung, z.B. Bälle, Sportbänder, Sandsäcke, aber zum großen Teil auch für gesellige Abende und die Ausstattung von Sommerfesten und Weihnachtsfeiern genutzt wurde. Es handelt sich konkret um 2 Sportgruppen, die seit 1995 bestehen und seit 1998 dem Verein Post-Telekom e.V. angeschlossen sind. Die Sportgruppen bestehen aus 55 Mitgliedern, davon 30 Mitglieder aus der Gemeinde Neverin und 25 Mitglieder aus Nachbargemeinden. Trainiert wird jeweils montags in 2 Gruppen in der Neveriner Schulsporthalle, deren Miete durch den Verein getragen wird. Auskünfte über die finanzielle Ausstattung des Vereins, Förderungen durch die Stadt Neubrandenburg oder anderer Gemeinden konnte Frau Göpfert nicht geben.

 

Mitwirkungsverbot:  

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Ortsgruppe des Vereins Post-Telekom, analog des Beschlusses vom 14.09.2022, für die Jahre 2023, 2024 und 2025 weiterhin mit 500,00 € zu bezuschussen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

5.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

28102.5419000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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