Vorlage - VO-35-BO-22-541

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin hatte bereits auf der Sitzung am 10.11.2021 festgelegt, dass zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gebäudes zum altersgerechten Wohnen ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

Da die Schaffung einer solchen Infrastruktur im öffentlichen Interesse der Gemeinde liegt besteht ein entsprechender Planungsanlass (§ 1 Abs. 3 BauGB).

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das eigentliche Bebauungsplanverfahren eingeleitet.

 

Mitwirkungsverbot: 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 „Altersgerechtes Wohnen“. Das Plangebiet ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan und umfasst die Flurstücke 129/12 (teilweise), 129/29, 129/30 (teilweise) und 129/31 (teilweise) der Flur 3 in der Gemarkung Neverin.

 

  1. Das Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für altersgerechtes Wohnen.

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a BauGB.

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4 c ist nicht anwendbar. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsanzeige nach § 17 LPlG M-V zu veranlassen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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