Vorlage - VO-42-BO-22-627

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Beschaffung der Dienst- und Schutzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr Wulkenzin wurden für das Haushaltsjahr 2022 17.000,00 € eingeplant, diese wurden bereits vollständig aufgebraucht. Es werden nun noch div. Ausrüstungsgegenstände benötigt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 5.000,00 €.

 

Gemäß § 22 Abs. 4 Nr. 2 KV M-V kann die Hauptsatzung Wertgrenzen bestimmen, bis zu denen der Bürgermeister Entscheidungen zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen selbst trifft. Entsprechend § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wulkenzin, trifft der Bürgermeister Entscheidungen bei überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 10 % der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 500 €.

 

Da diese Wertgrenze hier überschritten ist, muss die Gemeindevertretung die Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe treffen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die überplanmäßige Ausgabe von ca. 5.000,00 € für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr Wulkenzin.

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein 

 X 

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

17.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

12600.5615000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

5.000,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen erfolgen auf Grundlage des § 50 KV M-V i.V.m. der Hauptsatzung der Gemeinde Wulkenzin und werden durch zusätzliche Erträge im Produktkonto 61100-4111100 bereit gestellt.

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 61100.4111100 in Höhe von:

5.000,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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