Vorlage - VO-38-BO-22-583

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Beschluss VO-38-ZDFi-2020-445 vom 26.02.2020 hat die Gemeinde Trollenhagen beschlossen, dass das Gemeindehaus in Trollenhagen verkauft werden soll.

Vorher gab es auch schon anderslautende Beschlüsse.

Nach aktuellen Vorstellungen des Bauausschusses soll das Gemeindehaus nicht verkauft, sondern saniert werden.

Um zielgerichtet weiter arbeiten zu können und dem Amt Neverin klare Handlungsanweisungen zu geben, sollte die Gemeinde darüber befinden, wie mit dem Gemeindehaus weiter verfahren werden soll. 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt: (bitte ankreuzen)

 

(  ) Ein Konzept für das Gemeindezentrum erarbeiten zu lassen, in welchem die Varianten Sanierung, Neubau an gleicher Stelle in alter Optik und Neubau an anderer Stelle verglichen werden.

 

(  ) Die Haushaltsmittel für die Konzepterstellung (Variantenvergleich) sind für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 20.000,00 € einzuplanen.
 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

 

 

 

 

 

 

 

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