Vorlage - VO-38-BO-22-581

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf Bestreben einiger Anwohner und durch Hr. Hanff wurde der Landkreis erneut angefragt, ob der Parkweg (Verbindungsweg Otto-Lilienthal-Straße zu Rotdornweg) ausgebaut und gepflastert werden könnte. Nach aktuellen Informationen aus der Kreisverwaltung kann der Ausbau erfolgen.

Um den Ausbau durchzuführen, muss vorher aber eine Planung erfolgen und eine § 10 Genehmigung gemäß StrWG-MV beantragt werden.

 

Durch die Gemeindevertretung muss der Umfang des Ausbaus definiert werden.


 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt folgende Punkte den Ausbau des Parkweges betreffend:

 

(  ) Der Ausbau des Parkweges soll geplant und die Planungsleistung ausgeschrieben werden, sobald Haushaltsmittel für dieses Projekt eingeplant sind / zur Verfügung stehen.

 

(  ) Der Weg soll in einer Breite von 1,50m / 2,00m/ 2,50m geplant werden.

 

(  ) Die finanziellen Mittel für die Errichtung des Parkweges sollen im Haushaltsplan für das Jahr ………eingeplant werden.

Die Kosten für einen Weg in 2,50m Breite und 210m Länge würden sich nach aktueller Schätzung inkl. Planung auf ca. 140.000,00€ belaufen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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