Vorlage - VO-38-BO-22-578
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Trollenhagen und Straßentausch mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jan Jungmann
- Verfasser:
- Jungmann, Jan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen
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Entscheidung
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21.09.2022
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Sachverhalt
Die Ortsdurchfahrt der Ortslage Trollenhagen ist eine Kreisstraße gemäß § 3 StrWG-MV.
Die Ortsdurchfahrt verfügt zum jetzigen Zeitpunkt nicht über eine ausreichende Straßenentwässerung und Gehwege.
Nach Gesprächen mit dem Bauamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, dem Amt Neverin und der Gemeinde Trollenhagen hat sich herausgestellt, dass alle Seiten ein Interesse am Ausbau der Ortsdurchfahrt mit einem anschließenden Tausch der Straßenbaulastträgerschaft der Ortsdurchfahrt und der Ortsumfahrung untereinander haben.
Nach Aussage des Landkreises besteht die Bereitschaft, für das Jahr 2023 Mittel für die Planung einzustellen.
Im Zuge dieses Projektes ist es Ziel der Gemeinde, im Bereich des 40 WE Blocks eine Bushaltestelle in beide Fahrtrichtungen zu errichten.
Um dieses Projekt zu beginnen, bedarf es der grundsätzlichen Entscheidung der Gemeinde Trollenhagen sich an diesem Projekt zu beteiligen und die erforderlichen Vereinbarungen mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu treffen sowie die erforderlichen Haushaltsmittel einzuplanen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
( ) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt in Kooperation mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Ortsdurchfahrt Trollenhagen grundhaft auszubauen und anschließend einen Straßentausch durchzuführen.
( ) Das Amt Neverin (Fachbereich Bau und Ordnung) wird beauftragt kurzfristig eine grobe Kostenschätzung für das Projekt durchzuführen, um die Mittel zur Planung im Haushalt 2023 einplanen zu können.
( ) Das Amt Neverin (Fachbereich Bau und Ordnung) wird beauftragt die erforderlichen Vereinbarungen zusammen mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Bestätigung vorzulegen.
( ) Bis zur Umsetzung der Maßnahme soll im Bereich des 40 WE Blocks eine provisorische Bushaltestelle errichtet werden.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, abweichend von § 6 der Hauptsatzung die erforderlichen Aufträge für die provisorische Bushaltestelle bis zu einer maximalen Höhe von 10.000€ zu beauftragen.
Finanz. Auswirkung
Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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x |
Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
10.000 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen:
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,9 MB
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