Vorlage - VO-37-BO-22-299

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf Grund der aktuellen Nachfrage besteht Anlass für die Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau (§ 1 Abs. 3 BauGB), da die Gemeinde Staven den Bedarf an Eigenheimgrundstücken anderweitig nicht decken kann. Es wurden daher unbebauten Flächen im Ort Rossow herausgearbeitet, die an den Innenbereich des Dorfes angrenzen und derzeit als Außenbereich zu betrachten sind.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplans Nr. 5 „Wohnen in Rossow“.

 

  1. Das Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für 15 Eigenheime, um der Nachfrage nach Baustandorten nachzukommen. Das vorliegende Konzept (Anlage 1 und 2) wird durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a BauGB.

Im beschleunigtem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4 c ist nicht anwendbar. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsanzeige nach § 17 LPlG M-V zu veranlassen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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