Vorlage - VO-35-BO-21-484-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Neverin hat am 13.11.2019 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Änderung erfolgt zur Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks in der Gemeinde Neverin im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 „Solarpark an der BAB 20, Parkplatz Vier Tore Stadt“.

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans hat in der Zeit vom 09.05.2022 bis zum 17.06.2022 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind um Stellungnahme gebeten worden.

Über die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) muss nunmehr beraten werden. Die Belange sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). – Abwägungsbeschluss

 

Im Ergebnis der Abwägung ist daher eine Änderung des Entwurfs erforderlich. Auf Grund der Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes wird unter Berücksichtigung der Anbauverbotszone in einer Breite von 40 m beidseitig längs der Bundesautobahn 20 der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes von 25 ha um 3,9 ha auf 21,1 ha verkleinert. Die Flächen der Anbauverbotszone beidseitig der Autobahn wird somit nicht in die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes einbezogen.

Damit sind die Grundzüge der Planung betroffen. Der geänderte Entwurf des Flächennutzungsplanes wird erneut offengelegt und die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

 

Es ist daher der hier vorliegende geänderte Entwurf vom (Stand: August 2022) erarbeitet, der nunmehr der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorgelegt wird. – Offenlegungsbeschluss zum geänderten Entwurf

Der bestätigte geänderte Entwurf ist danach öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen zum geänderten Entwurf und zur Begründung sind von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, einzuholen.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:

 

Abwägungsbeschluss:

  1.      Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1.1 + 1.2) geprüft.
  1.      Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1.1 + 1.2) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Offenlegungsbeschluss zum geänderten Entwurf:

  1.       Der geänderte Planentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neverin wird in der vorliegenden Fassung vom August 2022 (Anlage 2) gebilligt und beschlossen.
    Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2022 (Anlage 3.0 - 3.2) gebilligt.
  1.       Der geänderte Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neverin und die Begründung sind öffentlich auszulegen.
    Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
    Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.
  2.       Gemäß § 4b BauGB wird die Mitteilung des Abwägungsergebnisses sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf dem Planungsbüro A&S GmbH Neubrandenburg übertragen.
    Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Bescheinigung zu erteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

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Anlagen

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