Vorlage - VO-41-Fi-22-293

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Von der Jagdgenossenschaft Woggerisn wurden zwei Spenden in Höhe von jeweils 500,00 € überwiesen.

es wurde für die Errichtung des “Trimm-Doch-Pfads” und für die Errichtung eines Zaunes zur Abgrenzung des Festplatzes, auf welchen z.B. das Osterfeuer durchgeführt wurde, gespendet. Die Gemeindevertretung muss gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Woggersin über die Annahme der spenden entscheiden.

 

Es wird daruaf hingewiesen, das gemäß § 52 Abgabenordnung eine Spendenbescheinigung nur für die Spende für den "Trimm-Dich-Pfad" ausgetsellt werden kann.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt gem. § 44 Abs. 4 KV M-V auf ihrer heutigen Sitzung die Annahme der Spenden der Jagdgenossenschaft Woggersin für die Errichtung des "Trimm-Dich-Pfades" in Höhe von 500,00 € und für die Errichtung eines Zaunes auf dem Festplatz in Höhe von 500,00.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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