Vorlage - VO-35-BA-2012-007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nachträgliche Vergabe der Leistungen zum Bauvorhaben „ Fassadensanierung, KTO und Wohnblöcke Neubrandenburger Straße 29 und 56a in Neverin“

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in Ihrer heutigen Sitzung nachträglich die Auftragsvergabe für die Leistungen zum Vorhaben „Fassadensanierung, KTO und Wohnblöcke Neubrandenburger Straße 29 und 56a in Neverin“ an die Firma

ALLGUTH

Service GmbH

Ihlenfelder Str. 136

17034 Neubrandenburg

 

mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 52.048,85 EURO.

 

Begründung:

Im Zuge einer beschränkten Ausschreibung wurden zum o.g. Bauvorhaben 5 Fachfirmen aufgefordert, ein entsprechendes Angebot anzugeben.

Bis zum Einreichungstermin 27.04.2012 reichten 5 Firmen ein entsprechendes Angebot ein.

Nach eingehender Prüfung der Angebote durch das Bauamt des Amtes Neverin ist festzustellen, dass durch die Firma ALLGUTH GmbH das wirtschaftlichste Angebot eingereicht wurde.

Die Firma bietet die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit und verfügt über ausreichende technische sowie wirtschaftliche Mittel, um die ausgeschriebenen Leistungen

ordnungsgemäß zu erbringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme : 52.048,85 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 40.000 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 11401

Bezeichnung: Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement

Sachkonto: 5231310

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

überplanmäßig aus Einsparungen bei der Stadt-Umland-Umlage bereitgestellt werden.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von               €

 

 

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